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Einige Wochen nach Inbetriebnahme fällt die Anlage wegen Zerstörung der Membranen vollkommen aus. Untersuchungen ergeben, dass die Zusammensetzung der zu entwässernden Lösung nicht der bei Auftragsvergabe vereinbarten Spezifikation entsprach. Kostenpunkt der Ersatzmembranen einschließlich Montage: ca. eine halbe Million DM.
Der deutsche Lieferant verweist auf die Nichteinhaltung der Spezifikationen und verlangt die vollständige Bezahlung für eine Ersatzlieferung der Membranen. Der Kunde argumentiert, dass er gut verstehen kann, dass die Abweichungen von der Spezifikation einen Leistungsabfall der Anlage bewirken können, nicht aber die völlige Zerstörung der Membranen.
Eine gerichtliche Lösung des Konfliktes verbietet sich für den Betreiber der Anlage wegen der Dringlichkeit; ein Großteil seiner Produktion ist zum Stillstand gekommen.
Eine Mediation führt in zwei Wochen zu einer Lösung, derart, daß der deutsche Anlagenbauer auch aus Kulanzgründen auf ein Viertel seiner Forderungen verzichtet und kurzfristig als Ersatz neue Membranen fertigt und montiert.