Schiedsverfahren   


Wenn die Mediation nicht zustande kommt, weil sie eine Partei ablehnt bzw. nicht durchführbar ist, kommt das Schiedsverfahren bzw. Schlichtungsverfahren in Betracht.

 

Auch hier sind die Vorteile, dass die Entscheidungen Personen übertragen werden können, zu denen die Parteien Vertrauen haben. Schiedsrichter sind in ihrem Sachgebiet sachkundig. Auch dieses Verfahren ist nicht öffentlich und auch schneller, als die staatlichen Gerichte, wo nicht terminiert werden muss. Der Unterschied zur Mediation besteht darin, dass der Schiedsrichter nach seinen Vorschlägen entscheiden kann. Die beteiligten Parteien müssen Ihn als Schiedsspruch akzeptieren oder können den Schiedsspruch bei Gericht anfechten. Damit geht wieder wertvolle Zeit verloren.

 

Darüber hinaus ist auch dieses Verfahren billiger als das gerichtliche Verfahren.

 

Insbesondere bei internationalem Bezug oder Domainstreitigkeiten ist dieses Verfahren geläufiger als die Durchführung internationaler Prozesse. In Verträgen internationaler Unternehmen sind bereits häufig Schlichtungs- und Schiedsklauseln enthalten.

 

Die Mediatorengruppe Mediation Saar-Lor-Lux GbR steht auch hier als Schlichter bzw. Schiedsrichter zur Verfügung.