| Schiedsverfahren |
Wenn die Mediation nicht zustande kommt, weil sie eine Partei
ablehnt bzw. nicht durchführbar ist, kommt das Schiedsverfahren bzw.
Schlichtungsverfahren in Betracht.
Auch hier sind die
Vorteile, dass die Entscheidungen Personen übertragen werden können, zu denen
die Parteien Vertrauen haben. Schiedsrichter sind in ihrem Sachgebiet sachkundig.
Auch dieses Verfahren ist nicht öffentlich und auch schneller, als die
staatlichen Gerichte, wo nicht terminiert werden muss. Der Unterschied zur Mediation besteht darin, dass der Schiedsrichter nach
seinen Vorschlägen entscheiden kann. Die beteiligten Parteien müssen Ihn als
Schiedsspruch akzeptieren oder können den Schiedsspruch bei Gericht anfechten.
Damit geht wieder wertvolle Zeit verloren.
Darüber hinaus ist auch
dieses Verfahren billiger als das gerichtliche Verfahren.
Insbesondere bei internationalem
Bezug oder Domainstreitigkeiten ist dieses Verfahren geläufiger als die
Durchführung internationaler Prozesse. In Verträgen internationaler Unternehmen
sind bereits häufig Schlichtungs- und Schiedsklauseln enthalten.
Die Mediatorengruppe
Mediation Saar-Lor-Lux GbR
steht auch hier als Schlichter bzw. Schiedsrichter zur Verfügung.