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Erbschaft | ![]() |
Häufig finden wir in
Familien die Situation an, dass jeder ein mulmiges Gefühl hat, wenn es darum
geht ein anderes Familienmitglied auf den Erbfall anzusprechen. Zwar denken die
Familienmitglieder darüber nach, dass der voraussichtliche Erblasser nunmehr
eine endgültige Regelung im Hinblick auf die Erbmasse trifft. Die Alten weigern
sich jedoch eine solche Regelung zu treffen, um Streit mit den Kindern aus dem
Weg zu gehen. Die Kinder sprechen das Problem nicht an, weil sie fürchten, sich
dann unbeliebt zu machen.
Diese für alle Seiten
unbefriedigende Situation führt häufig dazu, dass notwendige Regelungen nicht
gefunden werden können.
Dies betrifft zum einen
die Fälle, in denen die Eltern krank geworden sind und ihre eigenen Dinge nicht
mehr regeln können. Es geht aber auch um die Konflikte, die im Fall des
Vorhandenseins einer letztwilligen Verfügung auftauchen und zum Beispiel die
Geschwister mit der Aufteilung des Vermögens nicht einverstanden sind.
Probleme kann die
Aufteilung von Grundstücken bereiten, sofern z. B. die Eltern im Haus von einem
Geschwister versorgt werden. Oder der langjährigen Lebenspartnerin soll der
Sitz im Hause sicher sein und ihr nach dem Tod des Erblassers ein ruhiges leben
vergönnt sein. Oder der Sohn aus erster Ehe streitet mit der zweiten Ehefrau um
das Erbe usw.
Hier unterstützen die Mediatoren die Konfliktparteien dabei, die Interessen und
Bedürfnisse hinter den verhärteten Positionen zu klären, bzw. die
unausgesprochenen Gedanken herauszuarbeiten. So wird systematisch der Horizont
für Lösungsmöglichkeiten erweitert, die die Konfliktparteien schließlich selbst
erarbeiten. Deshalb führt die Mediation nicht nur zu
nachhaltigeren Konfliktbeilegungen als herkömmliche Schlichtungsverfahren,
sondern auch zu einer besseren Konfliktkultur.