Erbschaft   


Häufig finden wir in Familien die Situation an, dass jeder ein mulmiges Gefühl hat, wenn es darum geht ein anderes Familienmitglied auf den Erbfall anzusprechen. Zwar denken die Familienmitglieder darüber nach, dass der voraussichtliche Erblasser nunmehr eine endgültige Regelung im Hinblick auf die Erbmasse trifft. Die Alten weigern sich jedoch eine solche Regelung zu treffen, um Streit mit den Kindern aus dem Weg zu gehen. Die Kinder sprechen das Problem nicht an, weil sie fürchten, sich dann unbeliebt zu machen.

 

Diese für alle Seiten unbefriedigende Situation führt häufig dazu, dass notwendige Regelungen nicht gefunden werden können.

 

Dies betrifft zum einen die Fälle, in denen die Eltern krank geworden sind und ihre eigenen Dinge nicht mehr regeln können. Es geht aber auch um die Konflikte, die im Fall des Vorhandenseins einer letztwilligen Verfügung auftauchen und zum Beispiel die Geschwister mit der Aufteilung des Vermögens nicht einverstanden sind.

 

Probleme kann die Aufteilung von Grundstücken bereiten, sofern z. B. die Eltern im Haus von einem Geschwister versorgt werden. Oder der langjährigen Lebenspartnerin soll der Sitz im Hause sicher sein und ihr nach dem Tod des Erblassers ein ruhiges leben vergönnt sein. Oder der Sohn aus erster Ehe streitet mit der zweiten Ehefrau um das Erbe usw.

 

Hier unterstützen die Mediatoren die Konfliktparteien dabei, die Interessen und Bedürfnisse hinter den verhärteten Positionen zu klären, bzw. die unausgesprochenen Gedanken herauszuarbeiten. So wird systematisch der Horizont für Lösungsmöglichkeiten erweitert, die die Konfliktparteien schließlich selbst erarbeiten. Deshalb führt die Mediation nicht nur zu nachhaltigeren Konfliktbeilegungen als herkömmliche Schlichtungsverfahren, sondern auch zu einer besseren Konfliktkultur.