|
Bauwesen |
 |
Bauaktivitäten sind der Natur der Sache nach konfliktträchtig und lassen sich auch bei bester
Planung nicht ausschließen. Technische Schwierigkeiten ergeben sich neben der Vielzahl der
dabei aktiven Gewerke auch aus der rapiden Entwicklung neuer Baustoffe und Verarbeitungs-techniken,
die in den Regelwerken noch nicht erfasst sind. Ausführungsänderungen während
der Bausführung kommen hinzu. Leistungsbeschreibungen mit vagen, unvollständigen oder
auch widersprüchlichen Aussagen geben Anlaß zu endlosen Diskussionen (nicht spezifizierte
Bodenklasse beim Aushub; Standard- oder Sonderkacheln incl.: „Farbton nach Wahl des
Auftraggebers“ auch für teure Spezialfarben? Etc.).
Die Folgen für den Bauunternehmer, der auf die Bezahlung seiner Leistungen wartet, können
fatal sein. Prozesse, die ihr Ende deshalb nicht finden, weil eine der Parteien während der
Dauer des Rechtsstreits Konkurs anmelden muß, weil sie bestehende Forderungen zum
Überleben nicht mehr rechtzeitig einfordern kann, sind keine Ausnahme. Selbst wenn der
Konflikt letztlich mit einem Vergleich endet, ist es wegen der Dauer und der aufgelaufenen
Kosten oft schon zu spät. Der Stillstand einer größeren Baustelle kostet täglich enorme
Summen. Aus diesen Gründen ist am Bau eine deutliche Gerichtsmüdigkeit feststellbar.
Eine baubegleitende Mediation bietet sich deshalb an, da viele Konflikte wegen der Kosten eines Baustillstands sofort vor Ort gelöst werden müssen.